Die Pflegekassen erstatten Ihnen die Kosten
Es ist möglich die Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € für haushaltsnahe Dienstleistungen abzurechnen, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
Ab Pflegegrad 2 können Sie auch Ihr Pflegegeld nutzen, bei der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen oder bis zu 40% der Pflegesachleistungen (Umwandlung nach § 45 a SGB XI) nutzen.
- Die Übernahme der Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehme ich gerne nach Absprache mit Ihnen.
- Sie erhalten, wenn gewünscht, einen Stundennachweis, sowie eine Kopie der Rechnung zum Monatsende.
- Eine Selbstzahlung ist ebenso möglich
- Gutscheine auf Anfrage.
Grundsätzliches
- Meine Leistungen sind jeweils individuell und von den Wochentagen unabhängig buchbar, der Kunde steht hier im Fokus und ich versuche immer eine gute Lösung zu finden.
- Vereinbart wird, wenn möglich, ein fester und verlässlicher Termin.
Preise
Meine nachfolgenden Entgelthöhen sind gültig ab dem 01.03.2025 und können unter folgendem Link bei der Aufsichts- und Dienstleitstungsdirektion Trier eingesehen werden:
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_2/Referat_24/Pflege-AUA/2025_Pflege_AUA_Entgeldgrenzen.pdf
(Eventuelle Änderungen werden zeitnah kommuniziert und mit neuem Link eingefügt.)
Preise pro Stunde
Schwerpunkt "pflegerische Betreuungsleistung":
43,55 €, zuzüglich einer einmaligen Hausbesuchspauschale (je Besuch) in Höhe von 8,24 €.
Schwerpunkt "Hilfe bei der Haushaltsführung":
39,54 €, zuzüglich einer einmaligen Hausbesuchspauschale (je Besuch) in Höhe von 8,24 €.
Kontaktieren Sie mich einfach für ein unverbindliches Angebot: