Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wir sind eine von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle!

Die Alltagsbegleitung Heyde wurde von den Pflegekassen als Beratungsstelle anerkannt, dies bedeutet, dass wir Ihnen nun auch Beratungsgespräche nach §37 Abs. 3 SGB XI anbieten können.

Beratungsgespräche nach §37 Abs. 3 SGB XI sind für alle Pflegebedürftigen kostenlos. In diesen Gesprächen beraten wir Sie zu folgenden Themen:

  • Pflege und Betreuung
  • Pflegeversicherung
  • Finanzierung der Pflege
  • Rechtliche Aspekte der Pflege
  • Soziale Unterstützung
  • Entlastung für pflegende Angehörige

Die Aufforderung für den Beratungseinsatz kommt schriftlich von der Pflegekasse. Wie oft und in welchem Turnus die Beratung durchgeführt werden muss, hängt vom Pflegegrad ab:

  • Bei Pflegegrad 1 ist das Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend.
  • Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung vierteljährlich stattfinden.

Die Kosten für die Beratungsgespräche werden von den Pflegekassen übernommen Sie müssen daher keine Kosten für die Gespräche tragen.

Wenn Sie Interesse an einem Beratungsgespräch haben, können Sie uns gerne kontaktieren. 

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier:

Alltagsbegleitung Heyde

annerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen

Aufsichtsbehörde:  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

© Stefan Heyde. Alle Rechte vorbehalten.

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